Verkehrsrecht: Deubner-Verlag begrüßt RA Sitter als Autor der “Verkehrssachen”

RA Christian Sitter ist ab sofort auch im Autorenteam des Standardwerkes “Verkehrssachen – Mandate zügig und erfolgreich bearbeiten” dabei, das Koll. Dr. Schröder seit nunmehr über 20 Jahren im Deubner-Verlag erfolgreich herausgibt.

Sitter ist seit fast 10 Jahren Fachanwalt für Verkehrsrecht und bereits Herausgeber und Autor des Standardwerkes “Straßenverkehrsstrafrecht” im selben Verlag. Zuletzt hat er im Deubner-Verlag zusammen mit RA Christian Solmecke die “Abmahnungen im Internet” herausgegeben. Weiter gehört er dem Autorenteam in Riedel (Hrsg.), Insolvenzrecht, und “Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG” an.

RA Sitter tritt an die Stelle des leider verstorbenen Koll. Manfred Hering. Für die aktuelle Neuauflage hat er u.a. das Kapitel zur gesetzlichen Unfallversicherung völlig neu bearbeitet.

Was hat die “gUV” mit Verkehrsrecht zu tun?

Erleidet ein Arbeitnehmer bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder von dort einen Verkehrsunfall, tritt in aller Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Verletzte erhält durch sie die Chance auf eine Entschädigung und braucht nicht seine unfallbedingten Schadenersatzansprüche langwierig und oft ohne Erfolg gegen den Schädiger geltend zu machen.

Was aber die wenigsten wissen und oft auch Rechtsanwälte nicht genügend bedenken: Ist der Verkehrsunfall Arbeitsunfall und durch den Unternehmer oder einen Kollegen des Betriebs, dem der Verletzte angehört, fahrlässig verursacht, sind nach den Regeln der §§ 104ff SGB VII zivilrechtliche Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Ist der Mandant etwa bei einer Dienstfahrt durch einen groben Fehler des fahrenden Arbeitskollegen schwer verletzt worden, erhält er kein Schmerzensgeld.

Die Einzelheiten sind aber wie so oft sehr kompliziert und bedürfen der sorgfältigen Aufarbeitung. Ist der Unfall außerhalb des normalen “Dienstwegs” oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg eingetreten, kann es schon wieder ganz anders aussehen. Ich empfehle daher, bei jedem Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, um nicht auf Ansprüche leichtfertig zu verzichten.

 

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Datum: Sonntag, 14. Februar 2016 13:35
Allgemein

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