Verkehrsrecht: Tempomessungen stationärer Blitzer rechtswidrig?

Eine Meldung der “Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen” vom 26.08.2016 hatte es in sich: “laut Richterspruch halten Messungen mit diesen Anlagen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.”

Gemeint war ein Bußgeldverfahren beim AG Kassel (Az. 386 Owi 9643 Js 822/16) und gemeint waren Messungen mit dem Messgerät “TraffiStar S350” der Fa. Jenoptik: dieses ist häufig, z.B. in Erfurt, Gotha, Jena oder Mühlhausen, in den jüngst installierten stationären Blitzersäulen im Einsatz, welche am Ortsein- oder -ausgang auf Ortsunkundige warten.

Mittlerweile ist das Verfahren, wie die VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG gestern bestätigte, durch Freispruch abgeschlossen. Der vermeintliche Geschwindigkeitsverstoß konnte dem Betroffenen nicht nachgewiesen werden. Die Messung erwies sich bei näherem Hinsehen als nicht überprüfbar: Durch eine Änderung der Softwareversion beim Messgerät des Typs TraffiStar S350 sei eine Plausibilitätsüberprüfung der Messdatei durch einen Sachverständigen nicht mehr möglich. “Die Technik macht eine Weg-Zeit-Berechnung nicht nachvollziehbar”, so der Sprecher des AG Kassel. Ohne eine zuzuordnende Zeitangabe könne die Geschwindigkeitsangabe des Messgeräts unter Zuhilfenahme der Strecke nicht überprüft werden.

Was nun? Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel will zunächst keine Verfahren mehr einleiten, die auf Messungen dieses Geräts basieren. Ob die anderen Städte nachziehen, wird sich zeigen. Sie betrifft der neue sachverständige Befund naturgemäß in gleicher Weise.

In jedem Fall ist jedem “Temposünder”, der sich durch den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes ungerecht behandelt fühlt, anzuraten, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, der ggf. schon frühzeitig die sachgerechten Anträge stellt, um das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. Der “TraffiStar S350” ist häufig auch mobil im Einsatz. Oft teilt die Bussgeldstelle in der Anhörung schon nicht mehr mit, welches Gerät zum Einsatz kam, etwa “Lasermessung”. Aus Gründen? Der “TraffiStar S350” arbeitet mit Lasertechnlogie.

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Datum: Mittwoch, 14. September 2016 11:48
Allgemein

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