RA Christian Sitter

Moi_großIch bin seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Ich bin verheiratet, habe drei Kinder und stamme aus Dortmund. Ich bemühe mich, meinen katholischen Glauben auch im Beruf zu leben. Rechtsdurchsetzung ist aber auch Kampf. Hierbei helfen mir meine Erfahrungen, die ich als Inhaber der Boxtrainerlizenz gemacht habe. Studiert habe ich an den Universitäten in Bonn, Köln, Fribourg (Schweiz) und Stellenbosch (Südafrika). Bereits als Student hatte ich in der Redaktion des Bonner “Haus der Geschichte”, als freiberuflicher Mitarbeiter für mehrere Medienagenturen in Bonn und als Gesellschafter eines IT-Unternehmens reiche Gelegenheit, mich mit urheberrechtlichen Fragestellungen und den typischen Problemen der SGML- bzw. HTML-Programmierung zu beschäftigen. Gleichzeitig, d.h. seit 1987, arbeitete ich als Dozent für diverse Träger der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung u.a. in der Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sowie Europapolitik.

Seit Anfang des Jahres 2002 arbeitete ich für eine bundesweit tätige Insolvenzkanzlei, 2004 stieg ich als Sozius in ein Gothaer Anwaltsbüro ein. Seit Februar 2010 leite ich nun meine eigene Kanzlei.

Seit 2006 bin ich Fachanwalt für Verkehrsrecht, seit 2007 Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien (IT-Recht). Seit dem 1.11.2017 bin ich nunmehr auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Seit dem 1.8.2022 habe ich eine Niederlassung in Alzenau in Unterfranken.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht biete ich Ihnen eingehende Rechtsberatung in allen Fragen der Regulierung von Verkehrsunfällen, in Bußgeld- und Führerscheinsachen und des Verkehrsstrafrechts.

Als Fachanwalt für IT-Recht können Sie bei mir profunde Rechtskenntnis in allen Fragen den Erwerb und Betrieb von Hard- und Software betreffend, des Rechts der IT-Vergabe, des Auftretens und Vertragschlusses im Internet sowie des Rechts der Telekommunikation unter Einschluss der relevanten urheberrechtlichen Fragen erwarten.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bearbeite ich insb. Fälle aus dem

  • öffentlichen Dienstrecht,
  • öffentlichen Wirtschaftsrecht,
  • Umweltrecht,
  • Kommunalrecht und
  • Vergaberecht.

Weiterhin berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:

  • Vertragsrecht
  • Recht des Schadensersatzes
  • Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

Immer schon habe ich gern geschrieben, und zwar zu juristischen wie zu zeitgeschichtlichen Themen. Der Deubner Verlag in Köln hat mich zuletzt gebeten, zum 01.08.2012 für das “Praxishandbuch Straßenverkehrsstrafrecht” von Koll. Ferner die Herausgeberschaft zu übernehmen. Dieses unter Rechtsanwälten beliebte Loseblattwerk erläutert praxisnah das verkehrsrechtsspezifische Strafrecht unter Einschluss des Bussgeldverfahrens und des Verkehrsverwaltungsrechts. Ich bearbeite zugleich als Autor u.a. die Kapitel “Unfallflucht”, “Rotlichtverstöße”, “Fahrverbot” und “Das OWi-Verfahren”. Seit dem 01.07.2012 gehöre ich dem Autorenteam des gleichfalls im Deubner-Verlag erscheinenden “Praxishandbuch Insolvenzrecht” an.  Ich kommentiere hier aus Anwaltssicht die Kapitel “Haftung des Insolvenzverwalters”, “Haftung der Unternehmensorgane” sowie “Insolvenzstrafrecht”.

2014 erschien von mir im Deubner-Verlag eine Darstellung zur Reform des Verkehrszentralregisters (“Punktereform”).

Zusammen mit dem geschätzten Kollegen Christian Solmecke gebe ich Abmahnungen im Internet”, gleichfalls Deubner-Verlag, heraus und habe die Kapitel “Datenschutz” und “Domainrecht” verfasst. Unser 2018 gemeinsam verfasstes Buch “Fit für die DSGVO” kann man mit Fug und Recht als “Bestseller” bezeichnen.

Seit 2016 gehöre ich auch dem Autorenteam des “Düwell/Weyand – Praxishandbuch Arbeitsrecht” an. 2017 erschien mein Buch “Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht”, das ich zusammen mit Felix Koehl bearbeitet habe und das im Herbst 2019 bereits in 2. Aufl. erschienen ist. Die 3. Auflage ist in Vorbereitung. Unser Buch hat die Fachwelt hervorragend aufgenommen. Hier lesen Sie (links oben) einige der Rezensionen.

Der sehr geschätzte Kollege Dr. Philipp Schulz-Merkel hat unsere „100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht“ in der aktuellen Fachzeitschrift „Straßenverkehrsrecht“ (SVR), Heft 08/2021, besprochen. Er findet:

„Bereits beim Einlesen in das Werk bemerkt der Leser, dass dieses Werk von Kollegen verfasst wurde, die ihr Handwerk verstehen. Durch die jahrelange Praxis haben die Autoren die alltäglichsten Rechtsprobleme herauskristallisiert und dergestalt aufgearbeitet, dass die Bearbeitung eines solchen Mandats trotz standardisiertem Messverfahren Erfolg verspricht. Vor diesem Hintergrund steht auch der Preis in einem hervorragenden Verhältnis zu dem, was der Rechtsanwalt bekommt.”

Mitgliedschaften und ehrenamtliche Tätigkeiten: