Anwaltskosten

Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeiten

Die Gebühren und Auslagen sind zunächst gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf.

Bei einer rein beratenden Tätigkeit, soll der Rechtsanwalt allerdings auf eine sog. Honorarvereinbarung hinwirken. Eine solche Honorarvereinbarung wird z.B. im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer Rechtsberatung oder der Erstellung eines Gutachtens getroffen. In der Regel handelt es sich hier um Stundenhonorare oder Pauschalhonorare.

Gerne informiere wir Sie in einem ersten Gespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten und bei einem Rechtsstreit über das Kostenrisiko, sofern hier eine Prognose möglich ist.

Nutzen Sie unsere Kontaktformular für eine persönliche Anfrage oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen  uns von Ihnen zu hören!

Wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Zunächst hat derjenige, der den Anwalt beauftragt (der Mandant), die Kosten zu tragen. In vielen Fällen aber kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch Dritte in Betracht. Zum Beispiel können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den konkreten Fall eine Deckungszusage von der Versicherung vorliegt. Die Einholung einer solchen Deckungszusage übernehmen wir  gerne für Sie.

In Forderungsangelegenheiten können die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sind die Kosten grundsätzlich von der Unterlegenen Partei zu tragen (Ausnahmen bestehen bei arbeitsgerichtlichen Sachen erster Instanz).

Bürger mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag Unterstützung vom Staat. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts oder einer rein beratenden Tätigkeit kann Beratungshilfe gewährt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der hiefür erforderliche Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht. Falls Sie noch weitere Fragen zur Übernahme der Anwaltskosten haben, beraten wir Sie gerne.