Beiträge vom Februar, 2015

IT-Recht: Vorsicht beim Kauf von Facebook-Likes!

Montag, 16. Februar 2015 14:36

LG Stuttgart: Gekaufte Facebook-Likes sind irreführende Werbung im Sinne des § 5 Abs.1 UWG

Ein Unternehmen mit vielen „Likes“ auf seiner Facebook-Seite erweckt den Eindruck großer Beliebtheit und guter Vernetzung. Das Problem: man muss sich diese nicht unbedingt erarbeiten, sondern kann sie für kleines Geld kaufen. Eine google-Suche etwa nach „Facebook Fans kaufen“ bringt reiche Beute an „Dienstleistern“, die etwa 1000 Fans für 15 € versprechen. So auch in unserem vorliegenden Fall: ein junges deutsches Direktvertriebsunternehmen hatte innerhalb weniger Monate über 14.500 Likes erhalten. Ein Großteil dieser gefällt-mir-Klicks kamen allerdings von Facebook-Nutzern mit anonymen Profilen oder aus Indonesien, Indien oder Brasilien, wo das Unternehmen überhaupt nicht tätig ist. Dies wiederum fiel einem Mitbewerber auf, der das Unternehmen abmahnte und es aufforderte, künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit gekauften Likes auf seiner Facebook Seite zu werben. Dem kam man nicht nach. Die Sache landete vor Gericht.

Das Landgericht Stuttgart hat diesen Fall per Beschluss vom 06.08.2014 – 37 O 34/14 KfH, entschieden, dass ein Unternehmen in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mittels gekauften Facebook-Likes oder “Gefällt-mir-Angaben” werben darf, und dies tut es bereits, wenn es die vielen „Fans“ auf seiner gewerblichen Seite anzeigt. Solche gekauften Facebook-Likes sind eine irreführende Werbung gemäß § 5 Abs. 1 UWG, und damit wettbewerbswidrig und abmahnbewehrt. Irreführend ist diese Werbung lt. LG Stuttgart nämlich deshalb, weil die hohe Like-Zahl beim Facebook-Nutzer den Eindruck einer weitreichenden Vernetzung und großen Bekannt- und Beliebtheit beim Kunden erwecke, insb. dass man besonders gut mit Kunden umgehen könne, obwohl dies in Wahrheit in diesem Ausmaß nicht so ist.

Aus diesem Grund kann dem Unternehmen nur abgeraten werden, sich bei einem zwielichtigen „Internetdienstleister“ solche Fans zu kaufen, zumal er zumeist in Vorkasse zu gehen hat und häufig nichts für sein Geld bekommt außer Mitbewerber, die sich seine Seite sehr genau ansehen. Ein Imageschaden droht, der die angebliche Beliebtheit schnell zur Beliebigkeit werden läßt. Besser ist es, aktive Fans zu gewinnen, die deine Beiträge auch lesen. Und liken 🙂

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