Vertragsrecht: Wenn Tim Lobinger keinen Handyvertrag bekommt…

… was sagt das dann über unser Recht aus?

zuerst erschienen im “SaaleJournal”, 11.10.2018

 

„Da fehlen einem die Worte, da stockt einem der Atem“, überschlägt sich RTL fast bei der Meldung: der frühere Weltklasse-Stabhochspringer Tim Lobinger, im vergangenen Jahr akut an Leukämie erkrankt, erhält keinen neuen Handyvertrag über 24 Mona te. „Meine Anfrage wurde allerdings abgelehnt, mit der Begründung, ich könne die Mindestlaufzeit aufgrund meiner Erkrankung ja wohl nicht erfüllen“, verriet er beiläufig in einem Interview mit der „Bunten“.

Klar, dass sofort die Empörungsmaschinerie anlief: „unmenschlich“, „moralisch unter aller Sau“, „Anschlag auf die Menschenwürde“, „strafrechtlich relevante Beleidigung“; wer bietet mehr? Ein bißchen Gratisempörung tut vielleicht der eigenen Seele gut, aber: was hilft das Gezeter dem armen Mann?

Schauen wir uns stattdessen einmal an, was Lobinger rechtlich tun könnte.

Hilft das AGG?

Der ein oder andere wird sich erinnern: wir haben doch einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz! Jawoll, seit mehr als 10 Jahren gilt das sog. „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Es hatte ganz hehre Ziele, sollte den Zivilrechtsverkehr revolutionieren, nämlich „Anstand erzwingen“, indem es „Benachteiligungen“ unter Vertragspartnern verhindert oder beseitigt, § 1 AGG. Hier habe ich dazu was geschrieben. Hilft uns das hier? Fraglich! Das AGG verbietet u.a. Benachteiligungen aufgrund einer „Behinderung“. Ist eine schwere Krebserkrankung eine Behinderung? Menschen sind nach § 2 SGB IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Wer schon einmal vor einem Sozialgericht etwa mit der  Berufsgenossenschaft gestritten hat, weiß, dass es viele Jahre dauern kann, bis so etwas geklärt ist.

Hunde sind keine Katzen

Wir nehmen aber einfach mal an, dass Lobingers Krankheit als „Behinderung“ i.S.d. AGG durchgeht: kann er dann verlangen, dass der Anbieter den Vertrag mit ihm schließt? Nein! Auch wenn der geschätzte Kollege Christian Solmecke hier anderes behauptet. Denn der Anspruch des Diskriminierten ist auf Entschädigung und Schadensersatz beschränkt. § 15 AGG ist abschließend. Dass er stattdessen fordern kann, dass der böse Händler mit ihm den verweigerten Vertrag gefälligst zu schließen hat, fordern zwar die besonders entschlossenen Kämpfer wider die Diskriminierung immer wieder, doch steht dies so gerade nicht im Gesetz. Juristen lernen an der Uni: die Grenze der Auslegung eines Gesetzes ist sein Wortlaut. Und der ist hier eindeutig. Regelt das Hundesteuergesetz die Steuerpflichtigkeit von Hundehaltern, dann gilt das Gesetz für Hunde, nicht für Katzen. Und wo „Schadensersatz“ draufsteht, ist nicht „Vertragserfüllung“ drin, denn das ist das genaue Gegenteil.

Also kann Lobinger „Schadensersatz“ fordern. Er könnte zu einem anderen Anbieter gehen, und wenn (wenn!) der ihm den Vertrag teurer gibt, kann er sich beim bösen Vertragsverweigerer schadlos halten. Dass er das tun wird, ist eher fernliegend. So einen Rechtsstreit um vielleicht 120 € führt schon nicht, wer gesund ist und sie noch alle auf der Latte hat. Denn dies ist gewiss keine Kompensation dieses in der Tat unglaublichen Vorganges.

Fazit

Was lehrt uns all das? Wir haben ein schönes Gesetz, dass uns alle gleich ein Stück besser fühlen läßt, wenn wir nur dran denken, wie es all die Armen und Entrechteten in dieser Republik wie eine Mutter Theresa in die Arme nimmt und ihnen im bösen und unmenschlichen Zivilrechtsverkehr Gerechtigkeit widerfahren läßt…

Scherz beiseite: vergessen Sie es! Viel Getöse um nichts. Das mit so vielen Hoffnungen gestartete AGG hilft, wie wir gesehen haben, gerade in den besonders „krassen“ Fällen nicht.

Und wir sehen wieder einmal: der Gesetzgeber kann alles regeln, was Menschen auch nur erdenken können. Er wird aber nie ein Gesetz formulieren, dass vollkommene Gerechtigkeit herstellt. Manchmal wünscht man sich einen Gesetzgeber, dem dieses bewusst ist.

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Datum: Donnerstag, 11. Oktober 2018 12:43
Allgemein

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