Verkehrsrecht: Dashcams lt. BGH im Prozess verwertbar, aber Bußgeld droht

BGH zu Dashcams: im Zivilprozess grds. verwertbar, aber Bußgeld droht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Grundsatz

Die auf dem Armaturenbrett das vordere Geschehen im Straßenverkehr mitfilmende Dashcam stellt einen Datenschutzverstoß dar, der Film darf aber i.d.R. im Zivilprozess als Beweisangebot verwertet werden, so der Bundesgerichtshof vergangene Woche (BGH, Urt. v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17).

Der Fall

Die Unfallbeteiligten waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Der Kläger wollte mit Bildern seiner Dashcam beweisen, dass der Unfallgegner seine Spur verlassen hatte und ihm aufgefahren war und nicht umgekehrt, wie letzerer behauptet hatte.

Die Entscheidung

AG und LG Magdeburg (Urt. v. 05.05.2017 – 1 S 15/17) hatten die Heranziehung der Fotos als Beweismittel abgelehnt und die Klage abgewiesen, denn der Kläger konnte seine Version des Geschehens nicht beweisen. Der BGH hat den Fall nun zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LG zurückverwiesen. Dieses hat ein weiteres Mal über die Beweisangebote des Klägers zu befinden.

Der BGH folgt hier einer Interessenabwägung: das Beweisinteresse des Klägers überwiege das Geheimhaltungsinteresse des Beklagten. Das permanente Mitfilmen verstoße zwar gegen Datenschutzrecht. Doch sei dies nachrangig. Unfallbeteiligte müßten ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen. Die Kameras zeichneten nur das auf, was im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin jeder mit eigenen Augen beobachten könne, so der 6. Senat. Oft ließen sich Unfälle nachträglich nicht mehr rekonstruieren. Für den vom Gericht beauftragten Sachverständigen kann die Aufnahme aber wertvolle Arbeit leisten.

Der Ausblick

Das Urteil bringt zwar zivilprozessual wünschenwerte Klarheit. Der Dashcam-Nutzer gewinnt ggf. den Prozess, muss aber einen Teilbetrag gleich wieder an die Landesdatenschutzbehörde abdrücken. Denn diese wird von der Polizei, die den Unfall aufnimmt, gleich informiert.

Der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse hat dies in einem Interview mit MDR Aktuell vom 19.05.2018 gleich klargestellt:

“Ich habe mit der Thüringer Polizei eine Vereinbarung getroffen, dass, wenn die Polizei bei Verkehrskontrollen Dashcams entdeckt, wir informiert weren, und das löst dann ein Bußgeldverfahren aus. Mehr noch, Hasse kündigt an: “Am Montag, dem 28.05.2018, werden die ersten Kontrollen stattfinden.”

Datenschutzrechtliche Probleme

Einen Wink für die Hersteller hat der BGH aber noch: laut BGH sind solche Dashcams zulässig, die die Aufzeichnungen in kurzen Abständen fortlaufend überschreiben und erst im Schadensfall dauerhaft speichern. Ob dies genügt, das Bußgeldverfahren abzuwenden, dürfte aber bei dem missionarischen Eifer der Datenschützer fraglich sein, so dass hier am Ende wieder das Bußgeldgericht entscheiden muss. Dies erst Recht, da die Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraumes nach § 4 BDSG zwar dem berechtigten Interesse des Nutzers folgt und daher zulässig ist, aber voraussetzt, dass der Nutzer dem Betroffenen die Beobachtung nebst seinem Namen und den Kontaktdaten “durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen hat. Wie macht er dies? Durch Autoaufkleber? Ein Schild, wie der Hausbesitzer, kann er ja nicht verwenden.

Noch gravierenderes Folgeproblem: die “großflächige” Videoüberwachung ist ein Paradeanwendungsfall für die sog. Datenschutz-Folgenabschätzung, Art. 35 DSGVO. Ob dies auch für Dashca,s gilt, werden ebenso die Gerichte zu klären haben.

In jedem Fall wird der Dashcam-Nutzer einem Unfallgegner Informationen zukommen lassen müssen, welche Daten er von ihm verarbeitet, Art. 13 DSGVO. Fraglich, ob die Meldung an den Haftpflichtversicherer hier reicht.

All dies zeigt, dass derzeit – dem eigentlich ermutigenden Urteil des BGH zum Trotz – nicht geraten werden kann, eine Dashcam im Auto zu installieren, es sei denn der Schaden ist so groß, dass es zur Klage keine Alternative gibt. Der datenschutzrechtlich versierte FAchanwalt für Verkehrsrecht hilft weiter.

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Datum: Montag, 21. Mai 2018 20:21
Allgemein

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