Familienrecht: Vorsorgevollmacht

Unternehmerabend 006

 

Ich habe von meinem pflegebedürftigen Vater eine Vorsorgevollmacht erhalten. Trotz Vorlage bei der Bank hat diese verlangt, dass ein Betreuerausweis vorgelegt wird, als ich die Überweisung einer Rechnung über das Konto meines Vaters vornehmen wollte. Ist das rechtmäßig?

 

 

Derjenige, dem eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt wird, in welcher der Vollmachtgeber verfügt, dass der Bevollmächtigte auch für den vermögensrechtlichen Bereich zuständig ist, kann über das Bankkonto wirksam verfügen. Die Bank ist nicht berechtigt einen zusätzlichen Betreuerausweis und/oder die Vorlage einer entsprechenden Bestellungsurkunde zu verlangen, um Kontoverfügungen des Bevollmächtigten zuzulassen. Wegen der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht war die Erforderlichkeit einer Betreuung gem. § 1896 Abs. 2, Satz 2 BGB nicht notwendig. Hier ist festgelegt, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Sollten durch die Verweigerung der Bank hinsichtlich der Vornahme der Überweisung Schäden entstehen, so ist die Bank verpflichtet, diese zu ersetzen. Die Vorlage einer wirksamen Vorsorgevollmacht ist als Legitimation gegenüber der Bank ausreichend.

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Datum: Montag, 22. August 2016 12:37
Allgemein

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