Erbrecht: Unleserliches Testament wirksam?

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Mein verstorbener Lebensgefährte hat mich in seinem Testament als Erbe eingesetzt und einige Vermächtnisse ausgesetzt. Ein Teil des Testaments ist allerdings unleserlich. Ist es wirksam?

 

 

Das OLG Schleswig hatte vor kurzem einen Fall zu entscheiden, in dem ein Textteil eines Testaments einige nicht deutlich lesbare Worte enthielt. Auch ein Schriftsachverständigter konnte die Worte nicht entziffern, so dass das Problem war, was der Erblasser mit diesen Worten gemeint hatte. Das Gericht entschied, dass ein formungsgültiges Testament mangels Leserlichkeit vorliegt. Das Testament erfülle nicht die gesetzlich vorgeschriebene Formvoraussetzung, wonach es eigenhändig ge- und unterschrieben sein muss. Folge ist, dass die Lebensgefährtin des Verstorbenen keine Erbin wurde. Ein gesetzliches Erbrecht steht ihr nicht zu. Erben wurden deshalb die Kinder des Verstorbenen. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass ein privatrechtlich verfasstes Testament lesbar ist. Der Wille des Erblassers kommt nicht zur Geltung, wenn der Testamentstext oder Teile hiervon nicht lesbar sind, da allein der Testierwille nicht über ein fehlendes Formerfordernis hinweg hilft. Sollte der Erblasser altersbedingt oder aus sonstigen Gründen Schwierigkeiten haben seinen letzten Willen lesbar niederzuschreiben, so sollte er ein notarielles Testament errichten.

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Datum: Dienstag, 23. August 2016 9:28
Allgemein

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