IT-Recht: Darf WhatsApp meine Bilder für Werbung nutzen?

Immer wieder werde ich gefragt, ob es stimmt, was regelmäßig durch Facebook geistert:

„WhatsApp kann all Eure geteilten Inhalte, Texte und Bilder, an Dritte weitergeben und sogar zu Werbezwecken verkaufen. Ihr findet vielleicht ein Foto Eures Kindes auf Werbeplakaten und könnt nichts dagegen tun. Oder Euch droht eine teure Abmahnung, wenn Ihr Bilder weiterversendet, die dann woanders auftauchen.“

Stimmt das? Zunächst mal: die Meldung ist ein Jahr alt, ohne dass in der Zwischenzeit da ein Fall bekannt geworden wäre. Die AGB von Whatsapp stammen aus dem Jahr 2012. Ist das alles wirklich erst jetzt aufgefallen?

Und ja, es stimmt: Wer WhatsApp nutzen will, muss per Klick deren AGB zustimmen (https://www.whatsapp.com/legal). Keiner liest die, klar. Dort findet sich aber in Ziff 5 B. ii. die Regelung, dass WhatsApp alle Rechte an den Inhalten der Nutzer erhält, also an Texten und Bildern. Nach deutschem Recht wäre die Nutzung zu Werbezwecken grotten-rechtswidrig. WhatsApp gehört aber zu Facebook und gilt amerikanischem Recht, allenfalls irisches Recht, weil die für Europa zuständige Facebook Inc. in Irland ist. Wer einmal versucht hat, von FB seine Daten zu erhalten, weiß, was das heißt. Also grundsätzlich scheint diese Möglichkeit nicht soooo weit entfernt zu sein .

Was nun? Zu Threema wechseln? Gemach! Lesen wir die AGB an der fraglichen Stelle einmal genau! Meiner Meinung nach beansprucht WhatsApp die Nutzungsrechte (nur) am Profilfoto und der Statusmeldung, um diese überhaupt öffentlich anzeigen zu können. Diese Rechte erlöschen, sobald der Nutzer sein Profilbild oder den Status löscht. Die Rechte an an andere Personen gesendeten Texten oder Bildern sollen gerade nicht eingeschlossen sein: Whatsapp schreibt ausdrücklich, dass solche Medien ausschließlich der Empfänger sehen kann. Dies schließt m.E. schon wörtlich ausdrücklich aus, dass etwa an die beste Freundin gesendete Urlaubsfotos auf Werbeplakaten zu sehen sein können.

Und wenn dies doch passiert? Mit oder ohne AGB, die sich ja auch von jetzt auf gleich ändern lassen? Dann hat der Nutzer zugegeben das reichlich stumpfe Schwert, gerichtlich in Deutschland gegen WhatsApp vorzugehen. Vermutlich erhält er sogar nicht nur ein Urteil, sondern Recht. Aber das Urteil ist dann im Ausland nicht vollstreckbar, und alles bleibt beim Alten.

Meine Meinung: im Moment ist dies alles weit entfernt. Wer Facebook, WhatsApp & Co ohnehin mißtraut, sollte Abstand nehmen. Alle anderen sind sich der Risiken der „neuen sozialen Netzwerke“ trotzdem bewußt. Und nutzen sie verantwortungsvoll. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema 🙂

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Datum: Sonntag, 12. April 2015 23:46
Allgemein

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