Beiträge vom Juli, 2019

Erbrecht: Probleme der Vorsorgevollmacht

Dienstag, 16. Juli 2019 12:24

Frage:

Meine Mutter hat meiner Schwester, mit der ich mich nicht gut verstehe, eine Vorsorgevollmacht erteilt. Meine Schwester hat immer wieder Geld vom Konto meiner Mutter abgehoben. Kann ich nach dem Tod meiner Mutter als gesetzlicher Miterbe Auskunft und Rechenschaft von meiner Schwester verlangen?

Antwort:

In rechtlicher Hinsicht besteht zwischen der Mutter und dem, aufgrund einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Kind ein Auftragsverhältnis gem. §§ 662 ff BGB. Folge ist, dass der oder die Bevollmächtigte gegenüber dem Vollmachtgeber zur Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe des Erlangten verpflichtet ist. Diese Ansprüche gehen im Erbfall auf den oder die Erben über. Der Miterbe kann demnach gegenüber dem Bevollmächtigten insbesondere Rechenschaftslegung hinsichtlich der Abwicklung von Bankkonten verlangen. Dies gilt ausnahmsweise nicht im Verhältnis von Ehegatten zueinander, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Will der Vollmachtgeber tatsächlich derartige Ansprüche ausschließen um eine Inanspruchnahme des Bevollmächtigten nach seinem Tod zu verhindern, so muss er dies ausdrücklich im Rahmen der Bevollmächtigung regeln. Im Falle von Unklarheiten sollte rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden um Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers zu vermeiden.

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Erbrecht: Pflichtteilsrecht

Donnerstag, 11. Juli 2019 9:16

Frage: Mein Vater hat mich enterbt und alles meiner Schwester vererbt. Im Nachlass ist ein Hausgrundstück. Meine Schwester hat das Haus nunmehr zu einem, meiner Meinung nach zu niedrigen Preis veräußert. Kann ich einen höheren Wert des Grundstückes im Rahmen meines Pflichtteilsrechts ansetzen?

Antwort: Wie Nachlassgegenstände zu bewerten sind, ist häufig eine Streitfrage im Bereich des Pflichtteilsrechtes. Gem. § 2311 Abs. 2, Satz 1 BGB ist für die Berechnung des Pflichtteils der Wert des Nachlasses, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Dies wird regelmäßig bei Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten über ein Sachverständigengutachten erfolgen. Im Fall, dass der Erbe das Hausgrundstück jedoch veräußert hat, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, der tatsächlich erzielte Verkaufspreis für die Bewertung maßgebend. Insoweit knüpft der BGH an seine bisherige Rechtsprechung an, nach der der effektive Verkaufserlös der beste Indikator für den maßgeblichen Wert sei. Falls also nicht außergewöhnliche Umstände in Bezug auf den erzielten Verkaufspreis vorliegen, so z. B. Verkauf zu einem erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Wert, so ist auf den erzielten Verkaufspreis abzustellen. Gerade in erbrechtlichen Fragen sollte bei Zweifelsfragen deshalb rechtlicher Rat zur Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche eingeholt werden.

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