Erbrecht: Probleme der Vorsorgevollmacht

Frage:

Meine Mutter hat meiner Schwester, mit der ich mich nicht gut verstehe, eine Vorsorgevollmacht erteilt. Meine Schwester hat immer wieder Geld vom Konto meiner Mutter abgehoben. Kann ich nach dem Tod meiner Mutter als gesetzlicher Miterbe Auskunft und Rechenschaft von meiner Schwester verlangen?

Antwort:

In rechtlicher Hinsicht besteht zwischen der Mutter und dem, aufgrund einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Kind ein Auftragsverhältnis gem. §§ 662 ff BGB. Folge ist, dass der oder die Bevollmächtigte gegenüber dem Vollmachtgeber zur Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe des Erlangten verpflichtet ist. Diese Ansprüche gehen im Erbfall auf den oder die Erben über. Der Miterbe kann demnach gegenüber dem Bevollmächtigten insbesondere Rechenschaftslegung hinsichtlich der Abwicklung von Bankkonten verlangen. Dies gilt ausnahmsweise nicht im Verhältnis von Ehegatten zueinander, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Will der Vollmachtgeber tatsächlich derartige Ansprüche ausschließen um eine Inanspruchnahme des Bevollmächtigten nach seinem Tod zu verhindern, so muss er dies ausdrücklich im Rahmen der Bevollmächtigung regeln. Im Falle von Unklarheiten sollte rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden um Streitigkeiten nach dem Tod des Erblassers zu vermeiden.

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Datum: Dienstag, 16. Juli 2019 12:24
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