Verkehrsrecht: Haushaltsführungsschaden

Ich hatte einen Verkehrsunfall, bei dem u.a. meine Kniescheibe zertrümmert wurde. Drei Mal war ich deswegen im Krankenhaus und ein Ende ist nicht abzusehen. Schmerzensgeld wurde überwiesen, aber bekommen wir nicht zumindest auch einen Ausgleich für die Besuchsfahrten meiner Familie?

 

Generell raten wir bei jedem Verkehrsunfall dazu, einen Rechtsanwalt aufsuchen. Die Versicherer versuchen oft, die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen, sehr oft zu Unrecht! Das gilt beim Sachschaden wie beim Personenschaden. Woher wissen Sie, ob das gezahlte Schmerzensgeld angemessen ist? Sie müssen hier ja offenbar schon kämpfen, um die Besuchsfahrten ersetzt zu bekommen, obwohl nach einhelliger Rechtsprechung auch regelmäßige Krankenbesuche der nächsten Angehörigen zumindest mit einem Satz von 0,25 €/km abzugelten sind, wenn sie der Heilung dienen. Zu denken ist auch an unvermeidlich anfallende Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Gehaltseinbußen. Und vergessen Sie nicht den sog. Haushaltsführungsschaden: Kann der Geschädigte entweder überhaupt nicht mehr im Haushalt arbeiten oder zumindest bestimmte Arbeiten im Haushalt  nicht mehr ausführen, steht ihm hierfür eine angemessene Entschädigung zu, und zwar völlig unabhängig davon, ob eine Haushaltshilfe eingestellt wird, andere Familienmitglieder „einspringen” oder Sie auf die Zähne beißen und den Haushalt zumindest teilweise weiter erledigen. Leistungen Dritter oder überobligationsmäßige eigene Anstrengungen entlasten den Schädiger nicht. Nach dem in der Rechtsprechung anerkannten Tabellenwerk von Schulz-Borck/Pardey sind hier in Anlehnung an den TVöD pro Stunde ca. 8-10 € zu vergüten und summieren sich bei einem wöchentlichen Ausfall von 30 Stunden also schon auf bis zu 300 € pro Woche. Wollen Sie darauf verzichten? Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht!

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Datum: Dienstag, 27. Dezember 2011 22:33
Allgemein

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