Erbrecht: Pflichtteilsanspruch bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin

Mein Vater ist vor vier Jahren verstorben, meine Mutter schon zwei Jahre zuvor. Jetzt ist ein Testament meines Vaters aufgetaucht, wonach mein Vater seine neue Lebenspartnerin als Alleinerbin eingesetzt hat. Wie wirkt sich das auf mein Erb­recht aus?

Sollte eine rechtswirksame Verfügung von Todes wegen des Vaters vorliegen, in der dieser seine Lebenspartnerin als Alleinerben eingesetzt hat, so wurden damit die Abkömmlinge enterbt. Den Abkömmlingen steht lediglich noch ein Pflichtteilsrecht zu, also ein schuldrechtlicher Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Dieser Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Hieran hat sich auch durch die Erbrechtsreform im Ergebnis nichts geändert. Da der Vater vor 4 Jahren verstorben ist, und davon auszugehen ist, daß der Abkömm­ling davon Kenntnis hatte, könnte insoweit Verjährung eingetreten sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruches beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Pflichtteilsbe­rechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung (doppelte Kenntnis). Sie endet erst 3 Jahre nach diesem Zeitpunkt. Im vorliegenden Fall kann der Abkömm­ling deshalb sein Pflichtteilsrecht geltend machen.

Bei Zweifeln über die Erbrechtslage sollte fachkundiger Rat ein­geholt werden um mögliche erbrechtliche Ansprüche zu prüfen.

 

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Datum: Sonntag, 27. Januar 2013 13:22
Allgemein

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