Erbrecht: Pflichtteilsanspruch bei Testament zugunsten der Lebensgefährtin
Mein Vater ist vor vier Jahren verstorben, meine Mutter schon zwei Jahre zuvor. Jetzt ist ein Testament meines Vaters aufgetaucht, wonach mein Vater seine neue Lebenspartnerin als Alleinerbin eingesetzt hat. Wie wirkt sich das auf mein Erbrecht aus?
Sollte eine rechtswirksame Verfügung von Todes wegen des Vaters vorliegen, in der dieser seine Lebenspartnerin als Alleinerben eingesetzt hat, so wurden damit die Abkömmlinge enterbt. Den Abkömmlingen steht lediglich noch ein Pflichtteilsrecht zu, also ein schuldrechtlicher Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Dieser Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Hieran hat sich auch durch die Erbrechtsreform im Ergebnis nichts geändert. Da der Vater vor 4 Jahren verstorben ist, und davon auszugehen ist, daß der Abkömmling davon Kenntnis hatte, könnte insoweit Verjährung eingetreten sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruches beginnt regelmäßig mit Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten vom Erbfall und der ihn beeinträchtigenden Verfügung (doppelte Kenntnis). Sie endet erst 3 Jahre nach diesem Zeitpunkt. Im vorliegenden Fall kann der Abkömmling deshalb sein Pflichtteilsrecht geltend machen.
Bei Zweifeln über die Erbrechtslage sollte fachkundiger Rat eingeholt werden um mögliche erbrechtliche Ansprüche zu prüfen.