Verkehrsrecht: Fahrverbot gegen Firmeninhaber bei Verkehrsverstoß eines Mitarbeiters
Frage: Ich bin Inhaber einer Spedition und habe in Flensburg durch sieben Voreintragungen 15 Punkte. Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen, weil ich für die Überladung eines meiner LKWs von mehr als 10% verantwortlich sein soll. Mein Fahrer hatte allerdings ohne mein Wissen noch Ladung für Bekannte mitgenommen. Ergebnis: 450 € (verdoppelte Geldbuße, 2 Monate Fahrverbot (wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“) und 3 Punkte, die zum Führerscheinentzug führen. Das wäre mein Ruin. Kann ich meinen Führerschein retten?
Antwort: Selbstverständlich! Zum einen ist das verhängte Fahrverbot unzulässig. Dem freundlichen Sachbearbeiter ist scheinbar entgangen, dass ein Fahrverbot gegen Sie nur bei „grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers“ ergehen darf, § 25 Abs. 1 StVG. Hier werden Sie aber als Halter in Anspruch genommen. Deshalb darf auch keine Verdopplung der Geldbuße von 225 € erfolgen. Zum anderen kommt die Zurechnung einer von Ihrem Fahrer verantworteten Überladung nur in engen Grenzen in Betracht, die hier wohl nicht überschritten sind. Sie haben die Überladung weder angeordnet noch zugelassen. Wichtig ist schließlich zu ermitteln, wann welche Voreintragung bei Ihnen im Register tilgungsreif ist, so dass sie für mögliche neue Verkehrsverstöße nicht mehr herangezogen werden darf. Schon deshalb muss Einspruch eingelegt und das Verfahren verzögert werden.
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