IT-Recht: Internet-Abofalle “grosshandelsangebote.de”
Ich bin auf der Suche nach einem bestimmten Artikel auf eine Internetseite für Grosshandels-Angebote gestoßen, auf der ich mich registrieren musste, um suchen zu können. Das gesuchte Produkt habe ich nicht gefunden, dafür eine Rechnung über 260 € erhalten. Ich hatte den (versteckten) Hinweis über die Kostenpflichtigkeit übersehen. Muss ich zahlen?
Nein. Meines Erachtens ist kein Vertrag über eine kostenpflichtige Nutzung zustande gekommen, denn Sie wollten ja gerade nicht zahlen. Es handelt sich offensichtlich um Internetabzocke mit dem Ziel, Sie in kostspielige „Abos“ zu locken, ohne dass eine relevante Gegenleistung erfolgt.
Mein Rat: sofort rein vorsorglich die Anfechtung eines möglichen Vertragsschlusses erklären. Dies ist in Ihrem Fall erforderlich, da die Internetseite sich zumindest dem äußeren Anschein nach an Unternehmer richtet. Für Verbraucher gilt seit dem 01.08.2012, dass der Unternehmer den Verbraucher deutlich mittels Schaltfläche (Button) mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“ vor Abschluss des Vertrages belehren muss, wenn seine Dienstleistung etwas kosten soll, ansonsten kommt kein Vertrag zustande. Für Bestellungen eines Unternehmers gilt dies gerade nicht. Mehr noch: wer sich auf der Seite registriert und bestätigt, Unternehmer zu sein, wird nach der Rechtsprechung auch so behandelt, auch wenn er in Wahrheit Verbraucher ist. Deshalb muss er sofort nach Erhalt der Rechnung unmissverständlich klar machen, dass er sich getäuscht fühlt, aber sich jedenfalls geirrt hat.
Noch besser: sprechen Sie rechtzeitig mit dem Anwalt Ihres Vertrauens!