Verkehrsrecht: Unfall mit plötzlich die Fahrbahn betretendem Fußgänger

Ich bin Berufskraftfahrer und habe mit meinem Kleintransporter bei Dunkelheit eine Fußgängerin überfahren, die auch noch dunkel gekleidet war und bei „Rot“ den 2. Teil eines Fußgängerüberwegs überquert hat. Diese hat erhebliche Verletzungen erlitten und nimmt mich und meinen Arbeitgeber jetzt auf Schmerzensgeld in Anspruch. Außerdem läuft ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie hatte gerade die Fahrbahn betreten. Was kann mir da drohen?

Grundsätzlich droht dem Kraftfahrer bei einem Fußgängerunfall immer die überwiegende, wenn nicht ausschließliche Haftung. Hier aber kommen so viele Abwägungsfaktoren zulasten der Fußgängerin zusammen, dass diese m.E. die alleinige Haftung am Unfall trägt: es war dunkel, sie trug dunkle Kleidung, überquerte bei „Rot“ die Ampel und hatte gerade die Fahrbahn betreten. Ich gehe bei Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie die Fußgängerin nicht erkannt haben und mit so einer Situation auch nicht rechnen mussten. Die Rechtsprechung nimmt in solchen Fällen den Fußgänger allein in Anspruch, denn dessen Verschulden wiegt so schwer, dass Ihre Betriebsgefahr vollständig zurücktritt, so zuletzt das OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2012, Az. 16 U 169/11 wie zuvor das OLG Karlsruhe und das OLG Bamberg. Selbst wenn diese bei „Grün“ losgeht, muss sie auf der Mittelinsel einer zweigeteilten Fußgängerfurt warten, wenn die Ampel auf „Rot“ umschlägt. Ich denke deshalb, dass auch das Strafverfahren gegen Sie eingestellt werden wird.

Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Tags »

Autor:
Datum: Sonntag, 27. Januar 2013 13:44
Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben