Beamtenrecht: Rechtsschutz gegen Übertragung des Dienstpostens auf Mitbewerber im Konkurrentenverfahren

Frage: Ich bin Beamtin und habe mich auf einen höherrangigen Dienstposten in meiner Behörde beworben. Jetzt habe ich erfahren, dass der Dienstherr vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens einem Mitbewerber diesen Dienstposten „kommissarisch“ bereits übertragen hat. Ich befürchte, dass dies für mich ein Nachteil im Bewerbungsverfahren sein könnte. Kann ich gegen diese „kommissarische“ Übertragung überhaupt etwas machen?

Antwort: Dies sollten Sie in der Tat überlegen, denn die „kommissarische“ Übertragung eines Dienstpostens erfolgt zumeist, auch wenn dies nicht offen ausgesprochen wird, zum Zwecke der Bewährung. Die auch vorläufige Besetzung eines Dienstpostens an den Mitbewerber führt in aller Regel neben diesem Bewährungsvorsprung auch zu einem Erfahrungsvorsprung, der auch bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wäre und u.U. den Ausschlag geben könnte. Deshalb hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 27. November 2012, Az. 2 EO 472/12, eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Weimar bestätigt, das dem Dienstherrn diese vorläufige Besetzung bis zur endgültigen Stellenbesetzung mit Dienstpostenübertragung verboten hatte. Ob diese Entscheidung auch für Ihren Fall greift, sollten Sie daher sehr kurzfristig mit Ihrem Anwalt besprechen.

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Datum: Dienstag, 1. Juli 2014 9:18
Allgemein

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