IT-Recht: Pflicht zur Nennung der Steuernummer im Impressum/auf meinen Rechnungen?
Frage: Muss ich als Internethändler auf meiner Webseite eigentlich die Steuernummer im Impressum nennen?
Antwort: Das machen Sie bitte auf keinen Fall! Die Steuernummer, die Ihnen das Finanzamt zuteilt, gehört NIEMALS ins Impressum einer Webseite! Nur falls Sie eine sog. Umsatzsteuer-ID-Nr. haben (und diese teilt Ihnen auf Antrag nur das Bundesamt für Steuern zu), müssen Sie diese angeben. Ich empfehle allgemein einen Blick in § 5 TMG, was allgemein im Impressum zu stehen hat. Wichtig: auch wenn Sie eine gewerbliche Facebook-Seite o.ä. betreiben, benötigen Sie ein vollständiges, mit zwei Klicks erreichbares Impressum! Die Rechtsprechung ist hier sehr dynamisch: es empfiehlt sich in jedem Fall, seine Seite von einem Fachanwalt für IT-Recht laufend überprüfen zu lassen. Dies kostet weniger, als Sie denken.
Übrigens: es genügt auch, die USt-ID- Nr. auf die Rechnung zu schreiben, § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG.
Für die Angabe der Steuernummer gibt es keine gesetzliche Grundlage. Sie geht auch nur Sie und das Finanzamt etwa an. Umgekehrt gilt: Wer die Steuernummer preisgibt, riskiert Recherchen über seine Bonität.