IT-Recht: Neues zu Filesharing und Internettauschbörsen

Frage:

Ich bin völlig verzweifelt: ich habe in der vergangenen Woche gleich mehrere Briefe von Rechtsanwälten bekommen, die mir vorwerfen, CDs bekannter Künstler aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Ich soll insgesamt fast 5.000,00 € zahlen, sonst wollen sie mich verklagen. Ich war an dem Tag aber gar nicht zu Hause. Mein 21jähriger Sohn könnte es getan haben, er winkt aber ab. Was tun, ich habe das Geld nicht?

Antwort:

Die Abmahnwelle nimmt kein Ende. Kaum können die „Red Tube“-Nutzer durchatmen, kommt die nächste belastende Post: Ihnen wird vorgeworfen, sich mit einer bestimmten Software kostenlos und illegal mit den neuesten Hits versorgt zu haben. Mit einer speziellen Spionagesoftware haben Netzdetektive im Auftrag der Plattenindustrie die sog. IP-Adresse ermittelt, die Ihrem Anschluss zugewiesen sein soll. Damit ist aber noch nicht gesagt, wer für mögliche Rechtsverstöße haftet, die über diesen Anschluss begangen werden. Zum einen kommt es immer noch erstaunlich oft vor, dass die IP-Adresse fehlerhaft ermittelt wurde und Sie daher zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden. Zum anderen können Sie es selber ja nicht gewesen sein, scheiden als „Täter“ also aus. Die Frage ist, ob Sie sich zurechnen lassen müssen, sollte Ihr Sohn es gewesen sein: diese Frage hat der BGH (Urt. v. 08.01.2014 – Az. I ZR 169/12) jetzt beantwortet: „ohne konkrete Anhaltspunkte“ nicht. D.h. es darf vorher nicht bereits ähnliche Post ins Haus geflattert sein. Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige müsse nämlich zum einen die familiäre Verbundenheit berücksichtigt werden und dass zum anderen Volljährige für ihre Taten selbst haften und auch im Gegensatz zu Minderjährigen nicht belehrt oder überwacht werden müssen. Es spricht also einiges dafür, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, ehe Sie leichtfertig Kontakt mit dem Gegner aufnehmen.

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Datum: Dienstag, 1. Juli 2014 9:08
Allgemein

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