Vertragsrecht: Jetzt Bearbeitungsgebühr von Ihrer Bank zurückfordern
Nr. 31 Jahrgang 24/2014 Südthüringer RUNDSCHAU Seite 9 Donnerstag, 31. Juli 2014
Jetzt Bearbeitungsgebühr von Ihrer Bank zurückfordern!
Jetzt auch in Hildburghausen: RA Sitter
Hildburghausen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Banken ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite mehr berechnen dürfen. Darauf weist jetzt noch einmal Rechtsanwalt Christian Sitter hin. In der Vergangenheit berechnete Gebühren müssen die Banken ihren Kunden erstatten.
Wie der BGH in zwei Urteilen klar stellt, benachteiligen Kreditbearbeitungsgebühren die Verbraucher. „Die Banken berechnen Gebühren dafür, dass sie nichts als ihre Arbeit tun“, meint Sitter. Doch die Bearbeitung des Kreditantrags sei Sache der Bank und erfolge ebenso in ihrem eigenen Interesse wie die Bonitätsprüfung des Kunden, so nun der BGH. Hierfür dürfe sie außer Zinsen nichts extra berechnen.
RA Sitter rät jedem, der betroffen sein kann, in seinen Unterlagen nachzusehen, ob dort „Kreditbearbeitungsgebühren“, „Kreditkosten“, „Abschlussgebühren“ oder ähnliches ausgewiesen sind. „Disagio“ sind vorweggenommene Zinsen, zählen also nicht dazu. Die Urteile betreffen jeden Kreditvertrag, den ein Verbraucher abgeschlossen hat. Ob er damit Möbel, Autos oder Immobilien finanziert hat, spielt keine Rolle. Sitter hält das Urteil aber grundsätzlich auch auf Selbständige für anwendbar. Natürlich ist die Verjährungsfrist von grundsätzlich drei Jahren zu beachten, so dass sicher zunächst Erstattungsforderungen für ab dem 1. Januar 2011 ausgezahlte Kredite sind. Nach Urteilen einiger Gerichte sind aber auch Forderungen für ab dem Jahr 2007 gezahlte Kreditgebühren nicht verjährt.
Zur Prüfung Ihrer Ansprüche sollten Sie kurzfristig rechtskundigen Rat einholen!
Montag, 15. Dezember 2014 15:39
[…] Hier haben wir darüber berichtet. […]