Erbrecht: Auslegung eines Vermächtnisses für “Geschwister und ihre Angehörigen”
Mein Onkel hat in seinem Testament ein Vermächtnis verfügt, wonach, „Geschwister und ihre Angehörigen“, ohne die Angehörigen näher zu bezeichnen, ein Teil seines Ersparten erhalten sollten. Kann ich als Neffe einen Geldbetrag fordern?
Das OLG Koblenz hat in soweit entschieden, dass die Formulierung im Testament hinsichtlich der „Angehörigen“ vollkommen unklar sei. Der Begriff der „Angehörigen“ sei mehrdeutig und somit auslegungsfähig. Das BGB selbst definiert diesen Begriff nicht. Es ist deshalb nicht bestimmbar, welche Angehörigen tatsächlich welchen Betrag erhalten sollten. Allein bestimmbar sind aus dem Inhalt des Testamentes als Vermächtnisnehmer lediglich die „Geschwister“. Andeutungen im Testament, welche Angehörigen der Geschwister der Erblasser meinte, waren im vorliegenden Fall nicht ersichtlich. Der Neffe hat deshalb keinen Anspruch aus einem Vermächtnis gegen die Erben. Der Fall zeigt, dass der Erblasser bei der Formulierung seines Testamentes größten Wert auf den Inhalt der Verfügungen legen sollte, damit derartige Streitigkeiten später vermieden werden. Je klarer die Formulierung, desto besser. Bei Formulierungszweifeln sollte man sich gegebenenfalls rechtlichen Rat holen.